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Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Gutscheine und Tankkarten - AKTUALISIERT 04/22

Neben der klassischen „Lohntüte“ nutzen Arbeitgeber immer häufiger Sachzuwendungen, um ihren Arbeitnehmern zusätzliche Anreize zu bieten. Der positive Effekt liegt auf der Hand: Geschickt eingesetzt senken diverse Sonderregelungen bei der Gewährung von Sachzuwendungen die Lohnsteuer - und damit auch die Sozialabgabenlast.

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Merkblatt für Mandanten: Transparenzregister und Vorschriften zur Geldwäscheprävention - AKTUALISIERT 03/22

Unternehmen sind dazu verpflichtet, bei ihren Kunden Prüfungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Längst sind davon nicht mehr nur Banken betroffen, auch Handelsunternehmen sowie Anwälte und Steuerberater können unter die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen.

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Mandanten-Information zum Jahresende 2021 - AKTUALISIERT

Viele der bereits bekannten steuerlichen Regelungen und Fördermaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wurden nochmals verlängert. Auch darüber hinaus ist der Gesetzgeber 2021 nicht untätig gewesen: Das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz, die berufliche Mobilität sowie Aufwendungen für das Homeoffice und von Dienstwagen sind nur einige Themen, für die sich steuerliche Änderungen ergeben. Auch für Immobilienbesitzer und Kapitalanleger von Kryptowährungen gibt es Neues zur Versteuerung von Veräußerungsgewinnen.

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Merkblatt für Mandanten: Überbrückungshilfe Phase III Plus und Neustarthilfe Plus

Nach der Überbrückungshilfe III steht mit der Überbrückungshilfe III Plus eine weitere Unterstützung im zweiten Halbjahr 2021 zur Verfügung. Alternativ enthalten Soloselbständige und bestimmte Kapitalgesellschaften im selben Zeitraum die Neustarthilfe Plus. Es handelt es sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Wichtig ist jedoch, dass sie in richtiger Höhe berechnet werden. Die wesentlichen Eckpunkte erläutern wir Ihnen in diesem Mandantenmerkblatt.

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Merkblatt für Mandanten: Was Sie für die Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld vorbereiten müssen

KUG wird zunächst immer nur vorläufig ausgezahlt. Eine nachträgliche Überprüfung des Bezugs findet i.d.R. innerhalb von sieben Monaten nach Ende des Bezugs statt.

 

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